Beschlussvorlage - 01/BV/237/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Planentwurf wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und der Begründungsentwurf wird gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 „Stralsunder Straße 18 h“ der Stadt Altentreptow und die zugehörige Begründung öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind  von der Auslegung zu benachrichtigen.   

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Verwaltung oder ein gemäß § 4b BauGB beauftragter Dritter die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB  -  Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 2 BauGB  -  öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange                § 4a Abs. 4 BauGB               -  Einstellen des Inhaltes der ortsüblichen Bekanntmachung in das  

                                 Internet 

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Beschlussvorschlag

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 „Stralsunder Straße 18h“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 „Stralsunder  Straße 18h “ der Stadt Altentreptow mit zugehöriger Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.   
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung trägt der Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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