Beschlussvorlage - 40/BV/047/2020-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2017 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss vom Amt Treptower Tollensewinkel hat in seiner Beratung vom 16.09.2020 die Beschlussfassung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 28

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-174.249,38

 

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

42.925,59

Zeilen 32 und 33

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

-27.443,09

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 34

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-158.766,88

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

302.449,52

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

Ja

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

363.703,71

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -174.249,38 €. Das negative Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von Gewerbesteuermindereinnahmen und der Wertberechtigung der Mieterträge entstanden. Nach Entnahme aus den Rücklagen konnte der Jahresfehlbetrag auf - 158.766,88 € verbessert werden. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich ein Jahresergebnis von +302.449,52 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 363.703,71 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.058.418,96 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

162.326,45

Zeile 45

Planmäßige Tilgung

37.453,23

Zeile

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

124.873,22

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

386.463,57

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

14.760,66

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

258.584,32

 

Veränderung der liquiden Mittel

137.180,37

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

395.764,69

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.327.157,49

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 162.326,45 €. Davon werden die Kredite mit 37.453,23 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 386.463,57 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 14.760,66 € übertragen. Diese sind für die Anschaffung eines Laufbrettes und einer Leiterwand für die Feuerwehr, für die Herstellung eines Löschteiches in Pinnow sowie für die Anschaffung von Spielgeräten gebildet worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 137.180,37 € auf insgesamt 395.764,69 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.327.157,49 €.

Die Beteiligung an der Wohnungsgesellschaft mbH Kastorfer See wurde aufgrund der Umrechnung von DM in EUR aufgerundet und um 154,02 € auf 4.500,00 € erhöht. Die Mietforderungen wurden mit der Wohnungsgesellschaft abgestimmt und wertberichtigt.

Die Freiwillige Feuerwehr erhielt eine Sachspende für Bekleidung sowie ein Sponsoring für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges. In Kalübbe ist ein Ballfangzaun gebaut worden. In Kalübbe und Breesen sind Containerstellplätze errichtet worden, die zu 100 % vom Landkreis gefördert wurden. Für den grünen Bereich wurde ein Rasentraktor mit Mähwerk angeschafft.

Da auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten unterhalb von 1.000,00 € verzichtet werden kann, wurden die Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsentgelte ertragswirksam aufgelöst.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Breesen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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