Beschlussvorlage - 40/BV/047/2020-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Breesen
|
Entscheidung
|
|
|
16.02.2021
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2017 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss vom Amt Treptower Tollensewinkel hat in seiner Beratung vom 16.09.2020 die Beschlussfassung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:
|
Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 28 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-174.249,38 |
|
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeile 30 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
42.925,59 |
Zeilen 32 und 33 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
-27.443,09 |
|
Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 34 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
-158.766,88 |
|
Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
302.449,52 |
|
Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
Ja |
|
Bilanz |
|
Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
363.703,71 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -174.249,38 €. Das negative Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von Gewerbesteuermindereinnahmen und der Wertberechtigung der Mieterträge entstanden. Nach Entnahme aus den Rücklagen konnte der Jahresfehlbetrag auf - 158.766,88 € verbessert werden. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich ein Jahresergebnis von +302.449,52 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 363.703,71 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.058.418,96 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
|
Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
162.326,45 |
Zeile 45 |
Planmäßige Tilgung |
37.453,23 |
Zeile |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
124.873,22 |
|
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
386.463,57 |
|
Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
14.760,66 |
|
Bilanz |
|
Aktiva 2.2.6.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
258.584,32 |
|
Veränderung der liquiden Mittel |
137.180,37 |
|
Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
395.764,69 |
Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
1.327.157,49 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 162.326,45 €. Davon werden die Kredite mit 37.453,23 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 386.463,57 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.
In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 14.760,66 € übertragen. Diese sind für die Anschaffung eines Laufbrettes und einer Leiterwand für die Feuerwehr, für die Herstellung eines Löschteiches in Pinnow sowie für die Anschaffung von Spielgeräten gebildet worden.
Die liquiden Mittel erhöhten sich um 137.180,37 € auf insgesamt 395.764,69 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.327.157,49 €.
Die Beteiligung an der Wohnungsgesellschaft mbH Kastorfer See wurde aufgrund der Umrechnung von DM in EUR aufgerundet und um 154,02 € auf 4.500,00 € erhöht. Die Mietforderungen wurden mit der Wohnungsgesellschaft abgestimmt und wertberichtigt.
Die Freiwillige Feuerwehr erhielt eine Sachspende für Bekleidung sowie ein Sponsoring für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges. In Kalübbe ist ein Ballfangzaun gebaut worden. In Kalübbe und Breesen sind Containerstellplätze errichtet worden, die zu 100 % vom Landkreis gefördert wurden. Für den grünen Bereich wurde ein Rasentraktor mit Mähwerk angeschafft.
Da auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten unterhalb von 1.000,00 € verzichtet werden kann, wurden die Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsentgelte ertragswirksam aufgelöst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
42,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
43,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
371,5 kB
|
