Beschlussvorlage - 01/BV/226/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Einwerbung von Fördergeldern zum Radwegeneubau in Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales; Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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02.02.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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24.02.2021
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Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hat am 26.01.2021 nachfolgenden Antrag eingereicht:
„In Altentreptow gibt es seit vielen Jahren Unmut über die Zustände der umliegenden Radwege, sowie die Anbindung an das Radwegenetz der Region. Der Bund hat nun ein Förderprojekt auferlegt, wonach der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender Radwegenetze und eigenständiger Radwege mit bis zu 75 %, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, unterstützt werden kann.
Ziel des Anliegens ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Mit diesem Sonderprogramm sollen Radfahrende bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden — insbesondere im ländlichen Raum.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden die Möglichkeiten der Stadt Altentreptow im Rahmen des Förderprogramms auszuloten und eventuelle Förderanträge zu
stellen. Da die Stadt Altentreptow nur auf Planungen und Projekte innerhalb des Stadtgebietes Einfluss nehmen kann, wird der Bürgermeister beauftragt über den Amtsausschuss weitere Gemeinden auf das Förderprogramm hinzuweisen, mit dem Ziel einer übergreifenden Nutzung des Förderangebots im Amtsgebiet. Notwendige finanzielle Mittel sind in einem Nachtragshaushalt und falls möglich in den Haushalt 2022, einzustellen.“
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit der Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht.
Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.
Kommunalrechtlicher Hinweis im Zusammenhang mit dem HSK § 31 Abs. Kommunalverfassung M-V
Anträge durch die der Stadt Altentreptow Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, Mindererträge/Mindereinzahlungen entstehen müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen. Anträge, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesem entgegenstehen müssen zusätzliche neue Maßnahmen benennen, durch die eine Kompensation erzielt wird.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung die Möglichkeiten im Rahmen des Förderprogramms auszuloten und eventuelle Förderanträge zu stellen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, über den Amtsausschuss weitere Gemeinden auf das Förderprogramm hinzuweisen, mit dem Ziel einer übergreifenden Nutzung des Förderangebotes im Amtsgebiet.
Notwendige finanzielle Mittel sind in den Nachtragshaushalt und falls möglich, in den Haushalt 2022 einzustellen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: 2021 |
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in Folgejahren: 2022 |
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nein |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Im Nachtragshaushalt 2021 bzw. im Haushalt 2022 neu einplanen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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