Beschlussvorlage - 01/BV/221/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Stadt Altentreptow für jedes Haushaltsjahr  eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes.

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie auch die Folgejahre 2022-2024  sind unterjährig ausgeglichen. Mit dem geprüften Jahresabschluss  2018 wird in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss in Höhe von 922.979 EUR ausgewiesen. Damit kann der vorgetragen Fehlbetrag gedeckt werden. Der JAB 2019 ist in der Ergebnisrechnung ausgeglichen (aufgestellt  und zur Prüfung vorgelegt). Der vorläufige JAB 2020 ist in der Ergebnisrechnung ebenfalls ausgeglichen. Dies bedeutet, dass keine negativen Vorträge aus Vorjahren die Folgejahre belasten.

Im Finanzplan wird ein jahresbezogener negativer Saldo von - 587.400 Euro ausgewiesen. Auch im Finanzplanzeitraum werden unterjährig negativen Salden ausgewiesen. Mit den Vorträgen summiert sich der negative Saldo  zum Ende des Finanzplanzeitraumes auf - 4.432.103 Euro.

Der Finanzplan ist demzufolge nicht ausgeglichen. Die Stadt Altentreptow muss weiter an der Haushaltssicherung arbeiten und die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2020-2023 umsetzen. Das Haushaltsicherungskonzept ist mit der Nachtragshaushaltssatzung 2021 fortzuschreiben.

Für investive Maßnahmen wurden Auszahlungen in Höhe von 2.144.700 Euro geplant. Dem stehen investive Einzahlungen in Höhe von 2.497.500 Euro gegenüber, davon  2.070.700 Euro aus Zuwendungen für Investitionen.

Eine Kreditaufnahme für Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2021 nicht geplant. Ein Kassenkredit in Höhe von 2.427.950 Euro ist zur Sicherung der Liquidität der Stadt Altentreptow erforderlich. Der Kassenkredit ist genehmigungspflichtig.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 69,53 Vollzeitäquivalente (VzÄ), ein Zuwachs von 0,25 VzÄ zum Vorjahr. Der Zuwachs ergibts sich aus Änderungen der Organisationstruktur/Aufgabenzuordnung. 

Details können dem als Anlage beigefügten Vorbericht mit Haushaltssatzung und dem beigefügten Haushaltsplan und weiteren Anlagen entnommen werden.

Die Hebesätze wurden entsprechend der bereits durch die Stadtvertretung beschlossenen Hebesatzsatzung in der Haushaltssatzung ausgewiesen.

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung wird der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen eine Haushaltsperre gemäß § 51 KV M-V aussprechen.

Gemäß § 22 Abs. 6 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung über die Haushaltssatzung 2021 zuständig.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 in der beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

siehe Haushaltsplan 2021

 

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Anlagen

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