Beschlussvorlage - 01/BV/212/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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12.01.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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02.02.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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23.02.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf nebst Begründung lag in der Zeit vom 27.10.2020 bis 27.11.2020 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel möglich. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte zeitgleich.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
Anlage 1 Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, Bearbeitungsstand Dezember 2020
Anlage 2: Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, Bearbeitungsstand Dezember 2020
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2020 gebilligt.
4. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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413,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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866,7 kB
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