Beschlussvorlage - 38/BV/066/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) erhebt die Gemeinde Wildberg Benutzungsgebühren für die von der Gemeinde geführte Kindertageseinrichtung in Breesen. 

Mit der Benutzungs- und Gebührenordnung werden weiterhin die Grundsätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen geregelt. 

 

 

Ab dem 01.01.2021 soll es in der Kindertagesstätte in Breesen die Möglichkeit geben, auch  Gastkinder bei entsprechender Antragstellung der Personensorgeberechtigten zu betreuen, wenn die Kapazität der Betriebserlaubnis vom Landkreis Mecklenburgischen Seenplatte es zulassen.

 

Dazu muss entsprechend die Benutzungs- und Gebührenordnung der Kindertageseinrichtung „LandKinderGarten“ Breesen  angepasst werden.


Für die Berechnung der Kosten für Gastkinder werden als Grundlage die verhandelten Platzkosten mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte genommen.


Berechnung der Kosten für ein Gastkind: 

         

Formel:        Platzkosten ganztags je Betreuungsform(Krippe, Kita Hort)       : 10 Stunden (entspricht einem Ganztagsplatz)

                                                    durchschnittl. 21 Betreuungstage

 

Daraus ergeben sich folgende Kosten:

       -    Krippe:                960,97 € : 21 Tage : 10 Stunden = 4,58 € / Stunde

       -    Kindergarten:      588,67 € : 21 Tage : 10 Stunden = 2,80 €/ Stunde

       -    Hort:                    310,77 € : 21 Tage:  10 Stunden = 1,48 €/ Stunde

 

Ein Pauschalbetrag für alle Betreuungsformen ist schwer kalkulierbar, da dieser nicht nachvollziehbar wäre.

Für die Betreuung eines Gastkindes werden die Platzkosten nicht vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kindertagesstätte "LandKinderGarten" Breesen rückwirkend zum  01.01.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Finanzielle Auswirkungen können nicht genau beziffert werden.

 

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Anlagen

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