Beschlussvorlage - 01/BV/204/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.

 

Die Stadt Altentreptow wird für das Jahr 2021 wieder einen Programmantrag stellen. Mit den letzten verbleibenden Mittel zum Stichtag 30.09.2020 stehen derzeit noch ca. 158 T-Euro zur Verfügung.

 

Der Programmantrag in Höhe von 506.000 Euro abzgl. Einnahmen in Höhe von 42.000 Euro (Zinsen und Tilgung für Darlehen und Kauferlöse) für das Programmjahr 2021 ergibt sich aufgrund folgender Grundsätze:

 

ISEK 2. Fortschreibung 2011:

 

Wesentliche Handlungsfelder:

·         Weiterentwicklung der Altstadt als Wohnstandort

·         Senkung der Leerstandsquote

·          Bauliche Aufwertung sozialer und medizinischer Infrastruktur

 

Entwicklungsziele:

·         Erhalt denkmalgeschützter und städtebaulich bedeutsamer Gebäude in

      der Altstadt soweit wirtschaftlich vertretbar

·         Weiterentwicklung der stadträumlichen Qualitäten durch Schließen von

      Baulücken, Neuordnung von Grundstücken im Interesse der Aufwertung

·         Reduzierung der Leerstände durch Fortsetzung des Rückbaus von

 Gebäuden zum Zweck der Neuordnung von Grundstücken zur        

 Verbesserung der Aufenthaltsqualität

 

Der Stadt ist es gelungen die regionale Ausstrahlung und die Versorgungsfunktion für das Umland durch Konzentration der Hauptversorgungseinrichtungen, der Verwaltungsstrukturen durch die geplante Ansiedlung eines Ärztehaus direkt am Rande des Sanierungsgebietes weiter zu stärken!

 

Diese Erfolge bewirken, dass sich Investoren und private Bauherren wieder vermehrt für Grundstücke des D.4- Vermögens der Stadt interessieren. In die konzeptionelle Arbeit für Bauwillige ist der Rahmenplaner stark eingebunden um effiziente Lösungsansätze für die oft kleinteiligen Grundstückszuschnitte zu finden.

Die mit dem neuen Programantrag im geschätzten Zeitraum von 10 Jahren verbundenen Schwerpunkte entnehmen Sie bitte dem Vorbericht.

 

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 Abs. 3 Ziffer 8 der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung zu beschließen. 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Mit der Haushaltssatzung 2020 für das Städtebauliche Sondervermögen  der Stadt Altentreptow  werden

  1. im Ergebnishaushalt auf
    einen Gesamtbetrag der Erträge                                                                                     311.050 EUR
    einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                                                  311.050 EUR
     
  2. im Finanzhaushalt auf
     

a)        einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                          311.050 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1][1] von                                       311.050 EUR

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von                101.800 EUR

      einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von               101.800 EUR                                                                                                                               

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen                      0 EUR

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                       31.100 EUR.


 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

  

im lfd. Haushaltsjahr: 2021

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x   

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Siehe Vorbericht zur HHS SSV mit Anlagen zur Haushaltsplanung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...