Beschlussvorlage - 01/BV/204/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2021 Städtebauliches Sondervermögen der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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12.01.2021
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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20.01.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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02.02.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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23.02.2021
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Sachverhalt
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.
Die Stadt Altentreptow wird für das Jahr 2021 wieder einen Programmantrag stellen. Mit den letzten verbleibenden Mittel zum Stichtag 30.09.2020 stehen derzeit noch ca. 158 T-Euro zur Verfügung.
Der Programmantrag in Höhe von 506.000 Euro abzgl. Einnahmen in Höhe von 42.000 Euro (Zinsen und Tilgung für Darlehen und Kauferlöse) für das Programmjahr 2021 ergibt sich aufgrund folgender Grundsätze:
ISEK 2. Fortschreibung 2011:
Wesentliche Handlungsfelder:
· Weiterentwicklung der Altstadt als Wohnstandort
· Senkung der Leerstandsquote
· Bauliche Aufwertung sozialer und medizinischer Infrastruktur
Entwicklungsziele:
· Erhalt denkmalgeschützter und städtebaulich bedeutsamer Gebäude in
der Altstadt soweit wirtschaftlich vertretbar
· Weiterentwicklung der stadträumlichen Qualitäten durch Schließen von
Baulücken, Neuordnung von Grundstücken im Interesse der Aufwertung
· Reduzierung der Leerstände durch Fortsetzung des Rückbaus von
Gebäuden zum Zweck der Neuordnung von Grundstücken zur
Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Der Stadt ist es gelungen die regionale Ausstrahlung und die Versorgungsfunktion für das Umland durch Konzentration der Hauptversorgungseinrichtungen, der Verwaltungsstrukturen durch die geplante Ansiedlung eines Ärztehaus direkt am Rande des Sanierungsgebietes weiter zu stärken!
Diese Erfolge bewirken, dass sich Investoren und private Bauherren wieder vermehrt für Grundstücke des D.4- Vermögens der Stadt interessieren. In die konzeptionelle Arbeit für Bauwillige ist der Rahmenplaner stark eingebunden um effiziente Lösungsansätze für die oft kleinteiligen Grundstückszuschnitte zu finden.
Die mit dem neuen Programantrag im geschätzten Zeitraum von 10 Jahren verbundenen Schwerpunkte entnehmen Sie bitte dem Vorbericht.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 Abs. 3 Ziffer 8 der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Mit der Haushaltssatzung 2020 für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow werden
-
im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge 311.050 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 311.050 EUR
-
im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 311.050 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1][1] von 311.050 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 101.800 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 101.800 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 31.100 EUR.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: 2021 |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Siehe Vorbericht zur HHS SSV mit Anlagen zur Haushaltsplanung. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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67,6 kB
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