Beschlussvorlage - 01/BV/205/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Stadtvertreterin Silva Keitsch
2021- 1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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19.01.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch übergab am 15.12.2020 an den Stadtvertretervorsteher nachfolgenden Antrag:
2021 - 1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland
Im kommenden Jahr wird Deutschlandweit „Das Festjahr #2021JLID - 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland" unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier begangen. Für Mecklenburg-Vorpommern wurde aus diesem Anlass eine Kooperation zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern vertreten durch das Justizministerium,
dem Verein „321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V." und dem Beauftragten für jüdisches Leben in M-V und gegen Antisemitismus unterzeichnet.
Unterschiedliche Veranstaltungen hierzu landesweit durchzuführen, sich miteinander zu vernetzen und eine nachhaltige Wirkung über das Jahr 2021 hinaus zu erreichen, sind dabei Ziele.
Die notwendige Registrierung auf einer Plattform hilft die Veranstaltungen an den unterschiedlichen Orten zu erfassen, zu koordinieren und zu bewerben.
Auch in der Geschichte unserer Stadt Altentreptow gab es in der Vergangenheit jüdisches Leben. Zusammengetragene Aufzeichnungen dazu kann man z.B. in den „Altentreptower Stadtgeschichten" Heft 5 nachlesen.
Somit hat auch Altentreptow eine Verantwortung gegenüber der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft, sich diesem Thema zu widmen, Geschichte zu bewahren und weiterzugeben.
Das bevorstehende Festjahr eröffnet eine Möglichkeit, diese Aufgabe gemeinschaftlich deutschlandweit mit vielen anderen Gemeinden, wahrzunehmen. Da das Format nicht absolut festgelegt ist, wäre ein Projekt in Zusammenarbeit mit der KGS
denkbar, ähnlich wie zum Findling und Bismarck. Auch eine Tafel der Denkmalroute, wie wir sie bereits mehrfach in Altentreptow haben, auf dem Klosterberg zu erstellen, dort, wo der jüdische Friedhof war, ein Ort der Erinnerung, wäre eine Möglichkeit der Teilnahme. Die Durchführung von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Heimatverein ist als mögliches Format ebenso vorstellbar.
Das Verlegen von „Stolpersteinen", wie es in vielen Städten schon erfolgte, könnten in diesem Jahr ein besonderer Beitrag sein.
Viele weitere Varianten sind möglich. Mit der Registrierung auf der Plattform und unabhängig von der gewählten Durchführungsform, bietet sich uns als Stadt die Möglichkeit unsere Geschichte zu bewahren und der Verantwortung daraus gerecht zu werden.
Die Ausstrahlung für Altentreptow und das überregionale Bekanntmachen unserer Stadt wäre ein nicht zu verachtender Nebeneffekt.
Daher beantrage ich, dass die Stadtvertretung beschließt :
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten vorzubereiten und die Ergebnisse der Stadtvertretung vorzulegen, um einen zeitnahen Beschluss zu fassen und damit die Teilnahme zu ermöglichen. Weiterhin soll durch die Verwaltung die erforderliche Registrierung auf der Plattform vorgenommen werden. Notwendige Eigenmitteln sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen, um so bestehende Fördermöglichkeiten in diesem Zusammenhang nutzen zu können.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/Jede Fraktion die Möglichkeit der Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht.
Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.
Kommunalrechtlicher Hinweis im Zusammenhang mit dem HSK § 31 Abs. Kommunalverfassung M-V
Anträge durch die der Stadt Altentreptow Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, Mindererträge/Mindereinzahlungen entstehen müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen. Anträge, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesem entgegenstehen müssen zusätzliche neue Maßnahmen benennen, durch die eine Kompensation erzielt wird.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Verwaltung zu beauftragen, Möglichkeiten vorzubereiten und die Ergebnisse der Stadtvertretung vorzulegen, um einen zeitnahen Beschluss zu fassen und damit die Teilnahme zu ermöglichen. Weiterhin soll durch die Verwaltung die erforderliche Registrierung auf der Plattform vorgenommen werden. Notwendige Eigenmitteln sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen, um so bestehende Fördermöglichkeiten in diesem Zusammenhang nutzen zu können.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: 2021 |
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in Folgejahren: |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,6 MB
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