Beschlussvorlage - 01/BV/170/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

In der Stadt Altentreptow befinden sich 11 Kleingartensparten. Das Kleingartenwesen hat in Altentreptow eine lange Tradition und besondere Bedeutung. Der überwiegende Teil der Flächen mit Kleingärten befindet sich im Privateigentum. Nur in Einzelfällen ist die Stadt Altentreptow Eigentümer.

 

Seit der Wende 1990 kämpfen alle Gartensparten, wie überall in Ostdeutschland, auch mit einem zum Teil dramatischen Mitgliederschwund. Die Kleingärtner werden immer älter, frei werdende Parzellen können besonders in Randlagen nicht mehr vergeben werden. Erholungsgärten sind unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der bewirtschafteten Parzellen in Hinsicht auf die jetzige Altersstruktur der Pächter weiter sinken wird. Zusammenfassend kann aber bereits jetzt eingeschätzt werden, dass es in Altentreptow ein Überangebot von Kleingartenparzellen gibt.

 

Daher betrachtet es die Verwaltung unter Verweis auf die Forderung aus den Fraktionen für erforderlich, für die Zukunft mit einer Kleingartenkonzeption regelnd in das Altentreptower Kleingartenwesen einzugreifen.

 

Ziel des Konzeptes ist die Reduzierung der Parzellen auf die künftige Nachfrage. In welchen Schritten der Rückbau und die Nachnutzung der Flächen in den nächsten 15 Jahren erfolgen sollen, ist im Kleingartenkonzept dargelegt.

 

Das Kleingartenkonzept  soll die verbindliche Handlungsgrundlage für die Kleingartenentwicklung im kommenden Jahrzehnt sein.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über wichtige Angelegenheiten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt das anliegende Kleingartenkonzept der Stadt Altentreptow und setzt dieses in Zusammenarbeit mit den Kleingartenvereinen um.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Aufwendungen werden durch Beräumung von Flächen entstehen. Eine Abstimmung hierzu wird mit dem Kleingartenverein (Nutzer der Parzelle) und den Eigentümern der Flächen sowie dem jeweiligen Vorhabenträger vorgenommen. Diese Maßnahmen sind jährlich im Einzelfall zu beraten und zu beschließen. Sie unterliegen der Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow.

 

 

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Anlagen

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