Beschlussvorlage - 01/BV/170/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleingartenkonzept Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Britta Freese
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.11.2020
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.12.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
In der Stadt Altentreptow befinden sich 11 Kleingartensparten. Das Kleingartenwesen hat in Altentreptow eine lange Tradition und besondere Bedeutung. Der überwiegende Teil der Flächen mit Kleingärten befindet sich im Privateigentum. Nur in Einzelfällen ist die Stadt Altentreptow Eigentümer.
Seit der Wende 1990 kämpfen alle Gartensparten, wie überall in Ostdeutschland, auch mit einem zum Teil dramatischen Mitgliederschwund. Die Kleingärtner werden immer älter, frei werdende Parzellen können besonders in Randlagen nicht mehr vergeben werden. Erholungsgärten sind unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der bewirtschafteten Parzellen in Hinsicht auf die jetzige Altersstruktur der Pächter weiter sinken wird. Zusammenfassend kann aber bereits jetzt eingeschätzt werden, dass es in Altentreptow ein Überangebot von Kleingartenparzellen gibt.
Daher betrachtet es die Verwaltung unter Verweis auf die Forderung aus den Fraktionen für erforderlich, für die Zukunft mit einer Kleingartenkonzeption regelnd in das Altentreptower Kleingartenwesen einzugreifen.
Ziel des Konzeptes ist die Reduzierung der Parzellen auf die künftige Nachfrage. In welchen Schritten der Rückbau und die Nachnutzung der Flächen in den nächsten 15 Jahren erfolgen sollen, ist im Kleingartenkonzept dargelegt.
Das Kleingartenkonzept soll die verbindliche Handlungsgrundlage für die Kleingartenentwicklung im kommenden Jahrzehnt sein.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über wichtige Angelegenheiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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