Beschlussvorlage - 29/BV/103/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

Die aktuell bestehende Entgeltordnung wurde am 30.06.2011 beschlossen.Derzeit wird laut Entgeltordnung für die Nutzung der Sporthalle der Grundschule Burow ein Entgelt von 15,00 € pro Stunde erhoben. Eine Entgeltermäßigung besteht für Kinder unter 18 Jahren. Die Vereine haben auf Antrag eine Entgeltermäßigung i.H.v. 50 % erhalten und zahlen lediglich 7,50 € pro Stunde. Zukünftig sollten diese Vereine das volle Entgelt zahlen, damit die Konsolidierungsmaßnahme umgesetzt werden kann und sich der Kostendeckungsgrad erhöht.

 

Seit 2011 sind die Gebühren nicht mehr kalkuliert worden. Das den Gebühren zugrunde liegende Kostendeckungsprinzip erfordert die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührentarife. Die Überarbeitung der Entgeltordnung dient der Haushaltskonsolidierung.  Im Haushaltssicherungskonzept 2021 ist diese Maßnahme bereits festgelegt (Maßnahme Nr. 06/2021).

 

Die Neufassung der Entgeltordnung soll ab dem 01.01.2022 in Kraft treten.

 

So wurde folgendes Entgelt kalkuliert:

 

14,16 € pro Stunde

 

Das Gebührenaufkommen soll die entstandenen Kosten decken, aber nicht überschreiten. Eine Aufrundung ist aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes nicht möglich.

   

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Burow beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sporthalle der Grundschule Burow mit folgendem Nutzungsentgelt:

14.00 €/Stunde

und setzt damit die Maßnahme 06/2021 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2021 der Gemeinde Burow um.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 4.2.4.00.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen; PLanansätze werden bei der HH-Planung 2022 ff. berücksichtigt

 

 

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Anlagen

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