12.03.2015 - 8 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

 

§ 5 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

 

Der Bürgermeister entscheidet bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen gemäß

§ 44 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 Euro. Anonyme Zuwendungen sind nicht erlaubt.

 

§ 7 – Öffentliche Bekanntmachungen

 

Entsprechend § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung erfolgen öffentliche Bekanntmachungen

(von Satzungen sowie sonstige durch Rechtsvorschrift vorgegebene öffentliche Bekanntmachungen) im Internet.

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des

BauGB, die im Internet bekannt gemacht werden, sind nicht rechtssicher bekannt gemacht.

Vom Innenministerium wird empfohlen, aus Gründen der Rechtssicherheit von der

Internetbekanntmachung im Rahmen des Bauleitverfahrens nur ergänzend, d.h. zusätzlich zu

einer anderen nach § 3 Abs. 1 KV DVO zulässigen Bekanntmachungsform Gebrauch zu

machen

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9856&selfaction=print