16.09.2014 - 18 Besteuerung von Windkraftanlagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Kommunalabgabengesetz MV die Zustimmung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium des Landes MV  für die Einführung einer im Land bisher nicht erhobenen  Steuer  für Windkraftanlagen einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage