07.08.2014 - 8 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Golchen
- Datum:
- Do., 07.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ursula Liebchen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen mit nachstehenden Änderungen:
Seite 1 § 2, Abs.2 Satz 1 soll heißen:
„Gemäß § 141 KV M-V vom 13.07.2011 ist geregelt, dass der Amtsvorsteher und der leitende Verwaltungsbeamte und soweit der Amtsvorsteher dies bestimmt, andere Bedienstete der Verwaltung berechtigt sind und auf Antrag eines Mitgliedes der Gemeindevertretung verpflichtet sind, an den Sitzungen der Gemeindevertretung teilzunehmen.“
Seite 1 § 3, Abs. 2
streichen
Seite 2 § 5, Abs. 2
Satz 3 streichen
Seite 2 § 6, Abs.1
j) Abwicklung der Tagesordnungspunkte
k) Schließen der Sitzung
Seite 6 § 15, Abs.3 soll heißen:
„Die Protokolle der Fachausschüsse werden allen Mitgliedern der Gemeindevertretung auf Anforderung zugeleitet.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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26,2 kB
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