01.07.2014 - 8 Bildung eines gemeindlichen Wahlprüfungsausschusse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

 

1.      Variante

Die Gemeindevertretung lehnt die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses auf Grund der Einhaltung der gesetzlichen Parameter durch den Wahlausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel ab.

 

2.      Variante

Die Gemeindevertretung Bartow hält die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für unentbehrlich, da im Vorab der Entscheidung der Gemeindevertretung die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen extern zu prüfen sind.

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt, keinen Wahlprüfungsausschuss zu bilden.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Somit wird kein Wahlprüfungsausschuss gebildet.

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