02.04.2014 - 15 Beschluss über die Aufhebung des vorhabenbezoge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten etwa 0,76 ha umfassenden Geltungsbereich (Flurstücke 47 und 48 der Flur 1, Gemarkung Loickenzin) des wirksamen vorhabenbezogenen  Bebauungsplans Nr. 5 „Autoshop mit Werkstatt und Wohnhaus“ wird das Verfahren zur Aufhebung gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 Abs. 6 BauGB aufgestellt. Bei der Aufhebung soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung angewendet werden.
  2. Der Beschluss zur Aufstellung des Aufhebungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).
  3. Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Stadt Altentreptow "Autoshop mit Werkstatt und Wohnhaus“ mit Planzeichnung und Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2014 gebilligt.
  4. Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Stadt Altentreptow "Autoshop mit Werkstatt und Wohnhaus“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.   
  5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

17

Stimmberechtigt:

17

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage