02.04.2014 - 11 Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsp...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Dem Antrag der C4 Energie AG; vertreten durch Herrn Bernd Köhler, Sophienblatt 60, 24114 Kiel auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow zu und beschließt für das Gebiet der bestehenden Biogasanlage an der westlich der Landesstraße L 27 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.

Im Geltungsbereich des wirksamen Bebauungsplans liegen die Flurstücke 48/1 und 48/2 (teilweise) der Flur 11, Gemarkung Altentreptow. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen.

 

  1. Ziel des Bebauungsplans ist die Optimierung der Betriebsabläufe der bestehenden Biogasanlage. Dazu soll die Fahrsiloanlage erweitert werden. Ein zusätzlicher gasdicht abgedeckter Gärrestbehälter soll die Verweildauer des Gärsubstrates in der Anlage erhöhen. Die bei der Verwertung des Biogases erzeugte Abwärme soll im Sinne einer Wertschöpfungserhöhung zur Nachverstromung in einer neu zu errichtenden ORC-Anlage genutzt werden. Die durch den Vorhabenträger beabsichtigten Erweiterungen sollen planungsrechtlich durch die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung aus Biomasse“ abgesichert werden.
  2. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äerung und Erörterung geben.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
  5. r die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit dem oben genannten Planverfahren keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

17

Stimmberechtigt:

17

Ja-Stimmen:1

15

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage