27.11.2013 - 9 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Altentre...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion bringt einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 01/BV/272/2013

ein, der wie folgt formuliert ist:

 

Die Stadtvertretung möge beschließen:

Der Nachtragshaushalt 2013 der Stadt Altentreptow ist um folgende Punkte zu ergänzen:

r die Sanierung der KGS ist ein Betrag von 250.000 € als Investition für den ersten Bauabschnitt einzustellen. Der Betrag dient der Finanzierung der Eigenmittel neben den zu beantragenden Fördermitteln.

Der Betrag ist durch eine langfristige Kreditaufnahme zu decken.

 

Eine Begründung zu dem Antrag erfolgt durch Herrn Schramm mündlich.

 

 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses und 4 weitere Stadtvertreter geben eine Stellungnahme zum Nachtragshaushalt und zum Änderungsantrag ab.

 

Herr Heuer verliest nochmals den Antrag und bittet um Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

17

Stimmberechtigt:

17

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Somit ist der Änderungsantrag der CDU-Fraktion angenommen.

 

Reduzieren

Beschluss

Mit dem zugestimmten Änderungsantrag der CDU-Fraktion ergibt sich folgender Beschluss:

 

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden

-          im Ergebnishaushalt              ordentliche Erträge auf                                          11.623.000 €                                                        ordentliche Aufwendungen auf                            11.411.910 €                                                        Einstellung incklagen auf                                               211.090 €

-          im Finanzhaushalt              ordentliche Einzahlungen auf                                          11.697.300 €                                                        ordentliche Auszahlungen auf                                          11.125.010 €                                                        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                1.554.500 €                                                        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                2.035.400 €             

                                          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                  317.810 €                                                        Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     409.200 €

festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                         250.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf                                                                                      1.166.900 €

 

Die Hebesätze und der Stellenplan bleiben unverändert.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

17

Stimmberechtigt:

17

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Der Bürgermeister wird von der Fraktion Bürgerbündnis, Herrn Bengelsdorf, aufgefordert, den Beschluss für rechtswidrig zu erklären.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7129&selfaction=print