07.10.2009 - 11 Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Altentr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow billigt den ausgearbeiteten Entwurf des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans Nr. 12
„Biogasanlage Friedrichshof“ in der vorliegenden Fassung vom
24.09.2009 mit der Begründung und dem Umweltbericht gleichen Datums und
beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung, dem
Umweltbericht, den umweltbezogenen Informationen (Anhänge des Umweltberichtes,
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) und den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass
Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass
verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es ist
darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt.