07.10.2009 - 11 Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Altentr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow billigt den ausgearbeiteten Entwurf des vorhaben-

            bezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Biogasanlage Friedrichshof“ in der vorliegenden Fassung vom 24.09.2009 mit der Begründung und dem Umweltbericht gleichen Datums und beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht, den umweltbezogenen Informationen (Anhänge des Umweltberichtes, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

18

Stimmberechtigt:

18

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

Beschluss-Nr.:

01/19/2009

 

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