07.10.2009 - 8 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

1.            Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow soll für ein Gebiet geändert werden.

Der Änderungsbereich  betrifft das in der beigefügten Anlage 1 dargestellte Gebiet im Außenbereich nördlich der Ortslage Friedrichshof. Erfasst werden Teilflächen des Flurstücks 57/3 der Flur 1, Gemarkung Altentreptow. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Friedrichshof". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in Sonderbaufläche geändert werden.

2.            Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

3.                         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

4.                         Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

18

Stimmberechtigt:

18

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

Beschluss-Nr.:

01/16/2009

 

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