07.10.2009 - 8 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow soll für ein Gebiet geändert werden.
Der Änderungsbereich betrifft das in der beigefügten Anlage 1 dargestellte Gebiet im Außenbereich nördlich der Ortslage Friedrichshof. Erfasst werden Teilflächen des Flurstücks 57/3 der Flur 1, Gemarkung Altentreptow. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Friedrichshof". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in Sonderbaufläche geändert werden.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.
3.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
4.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).