27.03.2013 - 7 Sanierung der Altstadt Altentrepto...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 27.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Hans Asmus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Die Stadt stellt den Antrag an die untere Denkmalschutzbehörde, sie von der Erhaltungspflicht für die Hospitalstraße 7 nach § 6 des Denkmalschutzgesetzes M-V
zu befreien. Als Begründung führt sie an, dass es für die Stadt nicht mehr zumutbar ist, das Haus denkmalgerecht instandzusetzen und zu erhalten.
2. Gemäß § 7 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes M-V bedarf die Beseitigung eines
Denkmals der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Nach Auffassung der Stadt ist das öffentliche Interesse am Erhalt des Gebäudes nicht mehr gegeben.
Die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes wird von der Stadt abgelehnt.
3. Nach § 61 der Landesbauordnung M-V sind die Denkmale von der verfahrensfreien
Beseitigung von Gebäuden ausgeschlossen. Die Verwaltung der Stadt erhält den
Auftrag, das Genehmigungsverfahren vorzubereiten.
4. Nach der Erteilung der Genehmigung und der anschließenden Freilegung ist das
Grundstück erneut zur Lückenschließung anzubieten.
In dieses Verfahren ist der Eigentümer des Nachbargrundstückes einzubeziehen.
5. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der nachträglichen Beratung und
Empfehlung im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und
Umwelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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626,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,5 kB
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