28.06.2012 - 7 Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Do., 28.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Furth erläutert die Haushaltssatzung und beantwortet die gestellten Fragen.
In einer der zurückliegenden Sitzungen (26.10.2011) waren 6 Eltern von Kindern der Gemeinde anwesend, die eine städtische Einrichtung besuchen. Die Eltern haben damals beantragt, dass die Gemeinde den zusätzlichen Wohnsitzgemeindeanteil, den zurzeit die Eltern tragen, übernehmen soll.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation sind sich die Gemeindevertreter einig, dass die Gemeinde diese Kosten nicht übernehmen kann.
Auftrag an die Verwaltung
Durch die Verwaltung sollen die Eltern darüber informiert werden, dass die Gemeinde den zusätzlichen Wohnsitzgemeindeanteil nicht übernehmen kann.
Beschluss
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentlicher Erträge auf 626.600
ordentliche Aufwendungen auf 760.430
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 599.800
ordentliche Auszahlungen auf 756.780
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 11.000
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 45.700
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 219.780
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 28.100
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 219.780
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 300 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Mit der Haushaltssatzung werden 0 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
