30.05.2012 - 8 Satzungsbeschluss zum vorzeitigen vorhabenbezog...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

 

1.              Der vorzeitige vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan   Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, hrend der Dienststunden eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Frau Zamzow)

 

Herr Leddermann (Firma Baukonzept Neubrandenburg) und die Vertreter der Firma NERAK GmbH & Co. Lebbin KG (Vorhabenträgerin) werden verabschiedet und verlassen den Sitzungsraum.

 

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