30.05.2012 - 7 Beschluss über den Durchführungs- und Erschließ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Herr Leddermann macht hierzu einige Erläuterungen:

 

Dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Groß Teetzleben und der NERAK GmbH & Co. Lebbin KG zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Der als Anlage beigefügte Durchführungs- und Erschließungsvertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Frau Zamzow)

 

Der Durchführungs- und Erschließungsvertrag wird von beiden Vertragspartnern unterschrieben. Ein Exemplar wird dem Vorhabenträger unterzeichnet überreicht.

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