30.05.2012 - 7 Beschluss über den Durchführungs- und Erschließ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Gast: Herr Leddermann, Baukonzept Neubrandenburg (Die Anlagen liegen Ihnen bereits vor - siehe GV vom 04.04.12, TOP 8.)
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 30.05.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Herr Leddermann macht hierzu einige Erläuterungen:
Dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Groß Teetzleben und der NERAK GmbH & Co. Lebbin KG zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 Solarenergiepark Lebbin der Gemeinde Groß Teetzleben wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Der als Anlage beigefügte Durchführungs- und Erschließungsvertrag ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 7 |
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | 1 (Frau Zamzow) |
Der Durchführungs- und Erschließungsvertrag wird von beiden Vertragspartnern unterschrieben. Ein Exemplar wird dem Vorhabenträger unterzeichnet überreicht.
