04.04.2012 - 9 Satzungsbeschluss zum vorzeitigen vorhabenbezog...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Gast: Herr Leddermann, Baukonzept Neubrandenburg

 

Siehe TOP 8 – wird in nächster Sitzung behandelt.

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Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

 

1.              Der vorzeitige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan   Nr. 04 „Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, hrend der Dienststunden eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Herr Leddermann verlässt die Sitzung.

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