21.03.2012 - 11 Beschluss über die weitere Vorgehensweise der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach umfassender kontroverser Diskussion einzelner Stadtvertreter über die weitere Vor-

gehensweise der Stadt Altentreptow bei der Beteiligung an Genehmigungsverfahren für die

Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Stadtgebiet wurde nachfolgendem Beschluss wie

folgt stattgegeben:

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Beschluss

Beschluss:

 

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt, dass in Weiterführung des

              Verfahrens zur 5. Änderung des F-Planes der Stadt die Satzung des

              B-Planes Nr. 9 im Parallelverfahren aufzuheben ist.

              Der Auftrag für die Erarbeitung der Plandokumente ist an das Büro A & S GmbH

              Neubrandenburg zu erteilen. Die Kosten trägt die Stadt Altentreptow. Sie ist Träger

              des Verfahrens und sichert so die unabhängige Erarbeitung aller erforderlichen

              Unterlagen.

 

2.              Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Konzentrationsraumes Windenergie in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zu geben.

 

3.              Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den möglichen Investoren die stärkere wirt-

              schaftliche Teilhabe der Bürger und der Gemeinde zu prüfen.

              Es sind Modelle auf ihre Anwendbarkeit in Altentreptow zu untersuchen mit dem Ziel      

            einer Öffnung für die Beteiligung an der Investition durch die Bürger und die  

            Gemeinde.

 

4.              Um Interessenkonflikte einzuschränken, sind alle Eigentümer der im Eignungsraum

              - auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtvertretung errichteten 15 Windkraft-

              anlagen über die zu erwartende Änderung der Beschlusslage zu informieren.

             

5.              In Abhängigkeit von der aktuellen Sach- und Rechtslage sind der Hauptausschuss und

                 der Bauausschuss durch Mitteilungsvorlagen über die Entwicklung zu informieren.

              Wenn es sich erforderlich macht, sind unabhängig vom Bauleitplanverfahren, der

            Stadtvertretung Entscheidungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen.             

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

17

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  5

Stimmenthaltungen:

  2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  2  (Herr Rienitz/Herr Schramm)

 

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