29.09.2020 - 7 Änderung der Gestaltungssatzung für den Stadtke...

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Wortprotokoll

Herr Korth: Sieht die eventuelle Änderung der Gestaltungssatzung sehr skeptisch. Sie sollte in der jetzigen Form Bestand haben.

Herr Weinerowski: Eine Prüfung/ Überprüfung sollte auf jeden Fall erfolgen. Man kann nicht immer alles gleich ablehnen. Andere Städte (Stralsund = Weltkulturerbe) machen es vor: modernes Bauen in historischen Altstädten!

Herr Sorge: Grundsätzlich sind ja Abweichungen von der jetzigen Gestaltungssatzung möglich. Somit würde sich der Prüfauftrag erübrigen. Die politische Ebene sollte bei diesen Abweichungen allerdings mehr Mitspracherecht bekommen. Wichtiger wäre eine weitere finanzielle Unterstützung für Bauwillige im Sanierungsgebiet durch die Stadt.

Herr Krepelin: Man darf nicht außer Acht lassen, dass Neubauten und Sanierungen mittlerweile an klimaschutzrechtliche Bestimmungen gebunden sind, die durch diese Gestaltungssatzung einfach nicht umsetzbar sind (Bsp.: Solarflächen auf Dächern). Damit nimmt man Bauherren auch die Möglichkeit andere Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die Gestaltungssatzung sollte allein unter diesem Aspekt schon überprüft werden.

Frau Beutler: Schließt sich Herrn Krepelin an. Letztendlich handelt es sich um einen Prüfauftrag.

 

Ja-Stimmen:4

Nein-Stimmen:-

Enthaltungen:1

Mitwirkungsverbot:-

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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