07.07.2020 - 10 Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet am Park" der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Breesen
- Datum:
- Di., 07.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Für das Planverfahren soll der §13a BauGB angewandt werden, d.h. der Plan kann als Bebau-ungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach §2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
lm beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem Umwelt-bericht nach § 2a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener In-formationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Flur 1,
Gemarkung Kalübbe: 138/1, 140, 141, 142, 148 und 147 teilweise und umschließt eine Fläche von ca. 2,7 ha.
Die Gemeindevertretung Breesen beschließt:
1) die Billigung des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen im Ortsteil Kalübbe
2) die öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
3) die Auslegung öffentlich bekannt zu machen
4) das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel „Amtskurier“ und im Internet über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/Breesen/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht über „Bauleitplanung".
Anlagen zur Vorlage
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1
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2 MB
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