24.06.2020 - 16 Grundsatzbeschluss Entschädigungen für Leitungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein jährliches Entgelt von 5 €/lfd. Meter für alle Leitungsrechte von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, die nicht den Duldungspflichten nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen für Elektrizität, Gas, Wasser, Fernwärme unterliegen, zu erheben.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-