05.05.2020 - 11 außerplanmäßige investive Auszahlung: Bronzerel...

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Wortprotokoll

 

 

Herr Sorge stellt die Vorlage vor.

 

Herr Korth: Gerade wurden wir über die Haushaltssperre informiert. Nun sollen 30 TEUR für ein Relief verwendet werden. Wenn wir uns so etwas leisten wollen, sollte eine Förderung beantragt werden.

 

Frau Ellgoth führt zur Vorlage aus: Das Relief sollte anlässlich  der 775-Jahrfeier in Auftrag gegeben werden und wäre zum Stadtjubiläum etwas Besonderes.

 

Herr Krepelin sieht die Akzeptanz bei den Bürgern als sehr gering. Die 30 TEUR sollten zur Ausbesserung des ländlichen Weges zwischen Trostfelde und Rottenhof eingesetzt werden.

 

rgermeister: Die Auszahlungen sind investiv geplant. Es ist der Eigenanteil den die Stadt für die beantragte Förderung bereitstellen muss. Die Förderung wird in diesem Jahr nicht gewährt, so dass die investiven Mittel in diesem Jahr anderweitig eingesetzt werden können.

(Damit sie nicht verfallen)

Ausbesserungsmaßnahmen sind laufende Aufwendungen. Das Relief wäre ein charakterliches Bild der Altstadt im 775 jährigen Bestehen Altentreptows. Somit wäre es dann auch die einzige Investition im Jubiläumsjahr.

 

Herr Krepelin ist verwundert, dass darüber der Hauptausschuss entscheidet.

 

rgermeister: Entsprechend der Wertgrenzenregelung in der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss.

 

Herr Sorge: ein Bronzerelief ist in dieser Situation nicht  ganz angebracht.

 

Herr Friese fragt: nach dem Standort.

 

rgermeister: Es ist die Fläche Markt 11 vorgesehen. Der Giebel wird gerade verkleidet. Es gibt einen Interessentenr das Grundstück. Die Bebauung soll aber erst in 4-5 Jahren erfolgen,

so dass das Bronzerelief sehr geeignet wäre, diese Fläche attraktiv zu gestalten. Bei Schließung der Baulücke könnte man das Relief jederzeit an einen attraktiven Standort umsetzten.

 

 

Ja-Stimmen:                       1

Nein-Stimmen:                   6

Enthaltungen:                     -

Mitwirkungsverbot:           -

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss nicht.