05.05.2020 - 6 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Gast: Herr Budde
- Datum:
- Di., 05.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Wortprotokoll
Gast: Herr Budde
Herr Budde ist in der Stadt Altentreptow gewerblich in der Bärenapotheke tätig und erläutert sein Vorhaben.
Er möchte auf dem von ihm favorisierten Standort ein betreutes Wohnen in Form einer Wohn-WG realisieren. Ein ähnliches Projekt hat er bereits in Penzlin verwirklicht und er lädt alle Stadtvertreter ein, mit ihm dieses Objekt Vorort zu besichtigen. Nach dem Motto: „Individuell wohnen, selbstbestimmt, pflegerisch gut versorgt und nie allein.“ Die Bewohner leben selbständig und eigenverantwortlich zusammen. Haben großzügig geschnittene Wohneinheiten, nur die großzügige Wohnküche wird gemeinsam genutzt. Ziel dieser Wohnvariante ist es, in Gesellschaft alt zu werden ohne in ein Pflegheim zu müssen.
Herr Sorge fragt, wie sieht die Planung für das Grundstück aus?
Herr Budde antwortet: Der planerische Entwurf sieht eine Eckbebauung vor, mit vorgelagerten Innenhof, einem Rondell, wo auch Parkplätze angeordnet sind. Zwei Etagen, Satteldach mit Dachausbau und Balkone sollen entstehen.. Es können auch zwei Gewerbeeinheiten untergebracht werden, wie z. B. Café und Friseur.
Herr Korth fragt: Das Grundstück liegt sehr weit außerhalb. Des Weiteren grenzt der Standort an ein FFH-Gebiet. Es wird dort Auflagen geben, z. B. die Höhe (2. Etagen). Warum kommen nicht die Grundstücke in der Hospitalstraße bzw. in der Unterbaustraße in Frage?
Herr Budde antwortet: Diese Grundstücke hat er sich angesehen. Sie sind zu klein. Der Bau muss eine bestimmte Größe haben, damit es wirtschaftlich ist.
Herr Friese fragt, ob die Straße bestehen bleibt?
Herr Budde antwortet: Ja.
Herr Sorge erläutert: dass aufgrund der letzten Bebauung mit einem EFH die Bauweise „eingeschossig“ festgeschrieben wurde.
Herr Budde antwortet: Die geplante Geschossigkeit ist schon sinnvoll für die Wirtschaftlichkeit. Wenn es Vorgaben gibt, muss man diese diskutieren.
Herr Krepelin führt aus: dass der B-Plan unter TOP 8 mit 0,49 ha sogar mehr Platz bietet als das Grundstück im Holländer Gang. Die Garagenbesitzer wurden schon mal von A nach B geschoben. Lt. Gutachten zum B-Plan 25 muss es in einem FFH Gebiet Siedlungscharakter geben. Demzufolge wären EFH sinnvoll. Er sieht weitaus weniger Probleme für die geplante Bebauung am Standort in der Teetzlebener Straße.
Herr Budde antwortet: ob das Vorhaben an diesem Standort unterstützt wird, muss die Stadtvertretung entscheiden.
Abschließend sagt Herr Sorge: wir möchten Sie nicht als Investor für unserer Stadt verlieren. Am Standtort Teetzlebener Straße könnte das Projekt realisiert werden.
Ja-Stimmen:1 Nein-Stimmen:6 Enthaltungen:- Mitwirkungsverbot: - |
Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung nicht. |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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525,7 kB
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