16.04.2020 - 1 Grundsatzbeschluss: Durchführung von Sitzungen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grapzow
- Datum:
- Do., 16.04.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Enrico Hardtke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern vom 24.03.2020 (AZ: II 300- 172- 444.0- 2012/ 014- 011) von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.
Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses.
Der in der Sach- und Rechtslage gegebene Verfahrenshinweis ist anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis: Zustimmung Umlaufverfahren
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon beteiligt: | 7 |
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Das Umlaufverfahren darf demnach zur Beschlussfassung angewendet werden.
Abstimmungsergebnis: 06/BV/038/2020
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon beteiligt: | 7 |
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Auszählung der abgegebenen Abstimmungsblätter durchgeführt und bestätigt durch:
_____________________
Schulz
FGL Zentrale Verwaltung
_____________________
Timm
SB Personal
_____________________
Hardtke
SB Sitzungsdienst
Seite 1 von 1
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
138,2 kB
|