13.05.2020 - 9 Zuwendung für die Erweiterung des Ambulanten Pf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Mi., 13.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Wortprotokoll
Herr Wanka stellt die Vorlage vor. Jetzt ist das Problem eingetreten, was bereits bei der ersten Zuwendung für die Erweiterung des Pflegetherapeutischen Zentrums in Altentreptow aufgezeigt wurde. Es werden sich auch andere Unternehmen um eine Zuwendung bemühen.
Herr Kraft würde das nicht als Problem bezeichnen. Die Investition des Pflegedienstes steht der Stadt sehr gut zu Gesicht. Es ist eine Form der Wirtschaftsförderung. Wenn wir etwas für unsere Stadt tun wollen, gehört auch die Wirtschaftsförderung dazu. Natürlich immer im Rahmen der finanziellen Mittel.
Frau Schuring: Wir sollten uns dazu bekennen. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 geprüft.
Herr Quast: Ich bin da ganz bei Ihnen, aber die Stadt ist kein Wirtschaftsförderinstitut. Er befürwortet jedoch die Prüfung der Zuwendung, so wie es im Beschlussvorschlag steht.
Herr Wanka macht den Vorschlag, dass Regeln für die Zuwendungen an Unternehmen, die größerer Investitionsvorhaben innerhalb der Stadt umsetzen, festzulegen. Dann könnten konkrete Kriterien als Handlungsvorgabe dienen.
Herr Hadrath sieht das als einen guten Weg. Kriterien wie beim Beschluss zum Lückenschluss innerhalb der Stadt sollten festgesetzt werden.
Herr Kraft sieht schon einige Kriterien mit der Darstellung im Sachverhalt gegeben, die aufgegriffen werden können, wie z. B. 1 % der Investitionssumme, Schaffung von Arbeitsplätzen etc.
Herr Quast hält jedoch eine Begrenzung der Zuwendung in der Höhe, wie z. B. 20 TEUR für notwendig.
Auftrag an die Verwaltung: Erarbeitung eines Kriterienkataloges für die Zuwendung an Unternehmen, die Investitionen in der Stadt tätigen wollen, kein Rechtsanspruch und immer unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:-
Enthaltungen:-
Mitwirkungsverbot: -
Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.