17.02.2020 - 9 Hebesatzsatzung der Gemeinde Golchen für das Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Mit der Hebesatzsatzung werden ab 2020

 

die Grundsteuer A   auf 350 v.H.

die Grundsteuer B   auf 395 v.H.

die Gewerbesteuer auf 400 v.H.

festgesetzt.

 

Die Satzung rückwirkend ab dem 01.01.2020 in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage