04.02.2020 - 8 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Photovo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Gast: Herr Oliver Frank, Unigea
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 04.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit Teilflächen der Flurstücke 6, 7, 8, 20 und 21 der Flur 3 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 44/5 der Flur 1, Gemarkung Klatzow, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.28 „Photovoltaikanlage Klatzow“. Der Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Berlin-Stralsund (Berliner Nordbahn) zwischen Klatzow und Loickenzin.
- Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs.2 BauNVO die Realisation und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)
- Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ keine negativen, finanziellen Auswirkungen entstehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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