04.02.2020 - 20 Städtebauliches Sondervermögen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt die Erhebung von Vorauszahlungen auf den Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Abs. 6 BauGB. Die Vorauszahlungen sollen in Höhe von 90% des mit Gutachten der  öffentlich bestellten Sachverständigen Frau Weigend ermittelten Ausgleichsbetrages durch Bescheid erhoben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

 

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