04.02.2020 - 14 Städtebauförderprogramm/Förderung von Lückensch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Keitsch fragt an, ob es mit dem Landkreis Gespräche gab und es Probleme mit der  Genehmigung des Haushaltes geben kann, wenn über die Vorlage beschlossen wird, da die Stadt sich in der Konsolidierung befindet.

Frau Knebler antwortet, dass die Überprüfung im Rahmen der Haushaltsgenehmigung erfolgt und von der Kommunalaufsicht vorgenommen wird. Es handelt sich um Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die nicht über Kredite finanziert werden dürfen. Mit dem Landkreis gab es im Vorfeld keine Gespräche.

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Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt die Förderung von Lückenschluss durch Neubebauung im städtischen Sanierungsgebiet. Die Fördersumme je Objekt beträgt 20.000 €. Jährlich können auf Antrag zwei Objekte gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, sich für den Erhalt des Städtebauförderprogramms einzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=20027&selfaction=print