04.02.2020 - 9 Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 04.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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271,8 kB
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2
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521,1 kB
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3
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1,6 MB
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