08.01.2020 - 5 Städtebauförderprogramm/Förderung von Lückensch...

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Wortprotokoll

Frau Knebler erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es keine Fördermittel mehr für die Innenstadtsanierung geben wird. Aus städtischen Mittel können somit maximal 2 Objekte a 20.000 € im Jahr gefördert werden.

Herr Kraft teilt mit, dass die CDU Fraktion die Vorlage befürwortet und fragt nach, ob diese Mittel auf bestimmte Maßnahmen begrenzt gewährt werden.

Frau Knebler verweist darauf, dass dieses Mittel ausschließlich für die Lückenbebauung gewährt werden sollen.

Herr Wanka fragt nach, ob für diese Förderung eine Satzung erforderlich ist.

Frau Knebler teilt mit, dass keine Satzung erforderlich ist, da ein Zuwendungsbescheid erlassen wird.

 

 

Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:-

Enthaltungen:-

Mitwirkungsverbot:-

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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