05.11.2019 - 8 Antrag der Fraktion Altentreptower Wählergemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Renger erläutert die Vorlage.

 

Frau Rienitz: Soll die Straße nach Teetzleben die Grenze für das genannte Gebiet sein und liegt die Größe der Fläche konkret bei 100 ha? Dies ist auf der vorliegenden Ansicht schwer erkennbar. Des Weiteren fragt Frau Rienitz, ob bereits eine Kostenschätzung für das Verfahren vorliegt.

 

Herr Renger zeigt das Gebiet für alle Anwesenden deutlich auf. Der reine Aufstellungsbeschluss ist mit keinen Kosten verbunden. Um eine genaue Kostenschätzung zu erstellen, kommt es darauf an, welche Projekte in dem Gebiet umgesetzt werden sollen.

 

Herr Bartl: Es liegt eine ganz unverbindliche Kostenschätzung vor. Wenn der Bebauungsplan in dieser Form aufgestellt und geplant wird, liegen die Kosten bei ca.

70.000 Euro.

 

Herr Kraft weist darauf hin, dass diese Vorlage in keinen der Fachausschüsse besprochen worden ist. Des Weiteren stellt Herr Kraft 3 detailierte Fragen:

1. Wie viele Grundeigentümer gibt es in diesem Areal und sind diese informiert worden?

2. Gibt es einen namentlich bekannten Investor der die Bereitschaft hat zu investieren?

3. Welche detailierten Beispiele gibt es für zukünftige Vorhaben?

 

Herr Renger führt aus, dass ihnen bis dato keine Eigentümer bekannt sind. Dies ist aus dem Geoportal des Landkreises nicht erkennbar. Es geht zunächst um die Bereitstellung der Fläche für Investoren. Namentlich kann keiner genannt werden. Detailierte Beispiele für Vorhaben liegen dementsprechend ebenfalls nicht vor.

 

Frau Schuring stellt den Antrag die Vorlage zunächst in die Fachausschüsse zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

10

Stimmenthaltungen:

-

 

 

Dem Antrag wurde demnach nicht stattgegeben.

 

 

Frau Rienitz beantragt eine namentliche Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 100 ha soll der Bebauungsplan Nr. 27 „Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“ gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gemäß § 11 BauNVO ohne Windkraftanlagen.

 

  1. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Gemarkung Altentreptow Flur 11 Nr. 4,5/1, 5/2, 6, 21, 22, 23, 24tlw., 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39 tlw., 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/3, 49/1, 49/2 tlw., 50, 66, 77 und Gemarkung Altentreptow Flur 2 Nr. 434, 435 sowie Gemarkung Thalberg Flur 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5/234, 7/3 tlw., 8/2, 8/4, 8/6, 8/9, 8/10, 8/11, 9/6, 9/7. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.                               Eine frühzeitige  Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Umwelt-, Wohn- und Energieareal Altentreptow/Thalberg“

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

dafürdagegenEnthaltungen

 

Heiko WernerThomas Kraft-

Dr. med. Norbert Müller-SundtChristine Rienitz

Gerhard QuastGabriele Schuring

Mirko RengerAnnerose Keilholtz

Christian Sorge

Roman Krepelin

Wolfgang Clasen

Anette Beutler

Christiane Porwollik

Franziska Renger

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19425&selfaction=print