10.09.2019 - 7.5 Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bartl stellt die Vorlage vor und teilt die Abstimmungsergebnisse der Fachausschüsse mit.

 

Herr Bartl verliest folgende Stellungnahme:

 

Am 12.07.2018 machte ich als Bürgermeister von meinem Recht Gebrauch und  widersprach dem Beschluss der Stadtvertretung vom 03.07.2018, mit dem die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch abgelehnt worden ist.

 

Zum Sachverhalt liegt allen Stadtvertretern die rechtsaufsichtliche Stellungnahme  der unteren Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie das Kurzgutachten des Rechtsanwaltes Herrn Wurzer vor. 

 

Im Hinblick auf die Sicherstellung der kommunalen Selbstverwaltung zur Vermeidung rechtsaufsichtlichen Tätigwerdens wird empfohlen, im Zuge der Beschlussfassung zum Widerspruch des Bürgermeisters diesem stattzugeben und in der Folge der Vorlage zuzustimmen.

 

In der kurzgutachterlichen Stellungnahme vom Rechtsanwalt Wurzer wurde klar festgestellt,  dass ein Unterlassen der Aufhebung  ein gesetzlicher Verstoß sowie eine Amtspflichtverletzung  der kommunalen Organträger darstellt, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

Letztendlich wurde zunächst der Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des B-Planes Nr. 15 und dann dem Aufstellungsbeschluss sowie dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zugestimmt. 

 

Im dritten und letzten Schritt wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine weiteren Einwendungen vorgetragen bzw. eingereicht.

 

Es hat also keinerlei Beanstandungen seitens der Bevölkerung oder des Stadtparlaments gegeben. Infolgedessen steht nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die Aufhebung des B-Planes Nr. 15 auf der Tagesordnung.

 

Die Verantwortung liegt heute bei Ihnen, dass begonnene und mehrheitlich beschlossene Aufhebungsverfahren zum B-Plan Nr. 15, bei dem die angefallenen Planungsleistungen rund 10.000 betragen,  zu Ende zu führen.

 

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich laut Kommunalverfassung M-V verpflichtet bin, bei rechtswidrigen Beschlüssen Widerspruch einzulegen.“

 

Herr Renger erklärt, dass die Fraktion der Wählergemeinschaft Altentreptow geschlossen bei ihrer Meinung zur Aufhebung des Bebauungsplans bleiben. Sie empfehlen die Beschlussfassung in der Stadtvertretung, werden der Vorlage jedoch nicht zustimmen.

 

Herr Quast betont, dass ein solches Beteiligungsverfahren nicht unterschätzt werden sollte. Leider nehmen die Bürgerinnen und Bürger solche Angelegeheiten erst dann wahr, wenn bsp. ein Windrad bereits steht. Dies gilt es zu vermeiden.

 

 

 

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:-

Enthaltungen:-

Mitwirkungsverbot:-

 

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19052&selfaction=print