18.07.2019 - 4 Bestätigung der Herstellung des Einvernehmens m...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter diskutieren rege über die Beschlussvorlage.

 

Herr Prodoehl weist darauf hin, dass die Gemeindevertreter bereits auf ihrer letzten Sitzung sich dahingehend geäert haben, dass der Anteil der Gemeinde (Wohnsitzgemeinde)

103,11 Euro betragen soll. Dieser Gemeindeanteil r einen Teilzeitkindergartenplatz liegt bereits über dem Durchschnittswert im Amtsbereich.

 

Herr Sommer hat die Paragraphen im KiföG M-V nachgelesen und sich die §§ 11 a, 18 21 des Gesetzes kopiert. Eine Kopie übergibt er an jeden Gemeindevertreter.

 

Herr Sommer möchte wissen, wie es sich mit den Kosten verhält; ob diese pro Kind kalkuliert wurden.

 

Laut Herrn Fuchs sind die Kosten auf 15 Kinder kalkuliert. Das Jugendamt hat die Betriebserlaubnis für die Teilzeitbetreuung (bis zu 6 Stunden täglich) von 15 Kindergartenkindern erteilt. Bis Herbst sollen auch 15 Kinder die Einrichtung besuchen.

 

Herrn Sommer ist die Finanzierung trotzdem nicht verständlich, da zurzeit nur 6 Kinder die Einrichtung besuchen und nicht wie geplant 15 Kinder.

 

Herr Sommer befürwortet zwar, dass die Kita und ihre Initiativen von der Gemeinde unterstützt werden sollen. Er ist aber nicht dafür, dass Land und Landkreis feste Beträge haben, die für einen Kita-Platz gezahlt werden, unabhängig davon, wie hoch die Gesamtkosten sind. Der Gemeinde kann nicht einfach der verbleibende Restbetrag auferlegt werden.

 

Herr Albrechtchte wissen, was passiert, wenn die Kita-Gebühren entfallen?

Welche Kosten kommen dann noch auf die Gemeinde zu und müssen finanziert werden?

 

Die Gemeinde möchte eine höhere Unterstützung vom Land haben.

Die Gemeindevertreter möchten Rechtsbeistand, was man unternehmen kann, um diesen hohen Kita-Kosten (Gemeindeanteil) entgegenzutreten.

Die Kosten einer Wald-Kita sind höher als die einer normalen Kita.

 

Des Weiteren möchte die Gemeinde in den Entgeltverhandlungen mit einbezogen werden.

 

Unterbreitete Vorschläge der Gemeindevertreter zur Zahlung wären:

Um das es mit der Wald-Kita anlaufen kann, würde die Gemeinde unter Vorbehalt

103,11 Euro zahlen.

Ein Vorschlag wäre auch 103,11 Euro plus 86,48 Euro (freiwillige die Differenz nur für 2019) zu zahlen, um auf den vorgeschriebenen Anteil der Wohnsitzgemeinde in Höhe von 189,59 Euro zu kommen.

 

Herr Fuchs möchte, dass der Beschlussvorlage zugestimmt wird und ein Termin mit dem Sozialministerium vereinbart wird.

 

Die Gemeindevertreter sprechen sich dagegen aus.

 

Auftrag an die Verwaltung:

Die Gemeindevertretung hat noch Klärungsbedarf und bittet kurzfristig um einen neuen Termin bei Frau Ellgoth oder Frau Häusler, um noch einmal über diesen Sachverhalt zu sprechen. Als Termin schlagen sie den 23.07.2019 im Gemeindehaus vor.

Außerdem bitten die Gemeindevertreter, ob Frau Ellgoth einen Termin beim Sozialministerium vereinbaren kann.

 

 

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Golchen stimmt den Kosten für die WaWiKi Tückhude in Höhe von 473,46 €r einen Teilzeitkindergartenplatz zu. Die Höhe des Gemeindeanteils beträgt

189,59 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage