09.01.2019 - 11.12 Antrag auf Städtebaufördermittel- hier ehemalig...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert, dass die Vorlage im Finanz- und auch im Bauausschuss mehrheitlich dahingehend geändert wurde, dass eine Förderung in Höhe von 40 % erfolgen sollte.

Antragsteller: Gesamtkosten 218.000 € - förderfähig

Da die Arbeiten aber schon durch den Antragsteller begonnen wurden (Tischlerarbeiten), betragen die förderfähigen Kosten ca. 170.000 €

Diese Förderung läuft mit 60 % unter „Wohn- und Nutzflächen im Bestand“ G.6.4.

Diese Verfahrensweise ist für den Bauherren und die Verwaltung leichter.

Eine 40 % Förderung bedeutet einen anderen Fördermodus G.3.3.

Von der Summe der Geldzuweisung gibt es hier nur einen geringen Unterschied.

Dadurch ist auch das Gleichheitsprinzip mit diversen Voranträgen gewahrt.

 

Herr Renger

Im Finanzausschuss wurde die Vorlage auch beraten, aber da war das Hintergrundwissen noch nicht da. Er bittet die Verwaltung um ein Gespräch, so dass man die verschiedenen Fördermöglichkeiten genauer erklärt bekommt, um diese zu verstehen.

Die Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD wird sich zur Abstimmung enthalten.

 

Herr Quast weist darauf hin, dass das Gleichheitsprinzip eingehalten werden sollte/muss.

 

Herr Bartl bietet allen Ausschussmitgliedern an, sich die Finanzierung durch die Verwaltung

ganz konkret erklären zu lassen.

 

Herr Bartl lässt die Vorlage mit 60 % Förderung abstimmen:

 

Ja-Stimmen:3

Nein-Stimmen:1

Enthaltungen:3

Mitwirkungsverbot:-

 

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

 

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