22.01.2019 - 10 Bebauungsplans Nr.25 "Wohnen am Holländer Gang"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnen am Holländer Gang“ vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden von der Stadtvertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis abgewogen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Das Ergebnis wird den Einsendern schriftlich mitgeteilt.

 

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), wird der Bebauungsplan Nr. 25Wohnen am Holländer Gang“, gelegen im Holländer Gang, in der vorliegenden Fassung vom November 2018 als Satzung beschlossen.

 

  1. Die beiliegende Begründung vom November 2018 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung,hrend der Dienststunden, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17487&selfaction=print