22.11.2018 - 8 Aufstellung / Auslegung der Textsatzung der 1. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Janssen erläutert die Problematik der Abrundungssatzung. Die mit Satzungsbeschluss gleichzeitig beschlossenen Festsetzungen nach § 86 LBauO M-V führen zu einer erheblichen Beschränkung der baulichen Entwicklung in der Ortslage Kalübbe. Das führt insbesondere dazu, dass sich Bauherren gegen eine Lückenbebauung in Kalübbe entscheiden. Dieser Trend hält seit Jahren an. Um die Attraktivität des ländlichen Bauens in der Ortslage Kalübbe zu steigern, ist es Absicht der Gemeinde, Hemmnisse einer baulichen Entwicklung die sich im Wirkbereich der Gemeinde befinden, auszuräumen. Ziel der Planung ist es, dass die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ersatzlos gestrichen werden.

Die Gemeindevertreter einigen sich darauf, dass alle bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus der Abrundungssatzung gestrichen werden und die Kosten von Herrn Janoth übernommen werden.

 

 

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Beschluss

zu 1.Die Bestandssatzung (siehe Anlage 1) ist dahingehend zu ändern, dass die auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V in der Satzung verankerten gestalterischen Festsetzungen entfallen.

 

zu 2.Der vorliegende Entwurf der Textsatzung der Gemeinde Breesen, der 1. Änderung der seit dem 12.06.1996 rechtskräftigen Satzung über die Festlegung / Abrundung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kalübbe

            (siehe Anlage 2) sowie der Entwurf der Begründung (siehe Anlage 3) werden gebilligt und zur Auslegung auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

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