22.01.2019 - 9 Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Altentreptow "Am...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meißner führt aus, dass im Bauausschuss die Frage gestellt wurde, warum die Baugrenze in Richtung Aldi nicht erweitert werden kann.

Grundsätzlich ist das möglich. Es könnte aber von Aldi eine lärmschutzmindernde Maßnahme gefordert werden, dadurch müsste dann ein Gutachten erstellt werden.

Anhand dieses Gutachtens sollte dann die maximale Größe der Baugrenze ausgelastet werden.

 

Herr Kraft fragt, ob heute schon erkennbar ist, wie hoch die Mehrkosten sein werden?

 

Fast das Doppelte, weil ein neues Verfahren eingeleitet werden muss, so Herr Meißner.

Wenn aber heute die Erweiterung der Baugrenzen beschlossen wird, entstehen keine Mehrkosten. Außer für das Gutachten.

 

Frau Ellgoth macht den Vorschlag, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Damit ist ein Maximum ausgelotet. Die Baugrenzen sollen so gestaltet werden, dass keine immissions- und emissionsrechtlichen Maßnahmen notwendig sind r die zukünftigen Bauherren.  

 

Herr Bengelsdorf lässt über den weitergehenden Antrag der Verwaltung Erstellen eines Gutachtens - abstimmen:

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen:-

Enthaltungen:1

 

Herr Bengelsdorf lässt über die Vorlage 01/BV/889/2018 abstimmen: 

 

 

 

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Beschluss

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 der Stadt Altentreptow „Am Amtshof“ gemäß § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2018 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 der Stadt Altentreptow „Am Amtshof“ mit der Begründung ist, nach § 3 Abs. 2 BauGB, öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.   
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17318&selfaction=print