18.09.2018 - 10.3 Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschl...

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Wortprotokoll

Herr Rienitz und Herr Quast erklären sich für befangen und rücken vom Tisch ab.

 

Herr Bartl stellt die Vorlage vor und teilt die Abstimmungsergebnisse der Fachausschüsse mit. Er verweist noch einmal eindrücklich auf die Stellungnahme der uRAB, dass die Stadt verpflichtet ist den vorhabenbezogenen B-Plan aufzuheben. Über den Widerspruch muss die Stadtvertretung entscheiden.

 

Herr Renger hat hierzu drei Fragen und übergibt diese der Verwaltung:

 

Aufgrund des § 33 der Kommunalverfassung MV ist der Bürgermeister berechtigt zu einem Beschluss in Widerspruch zu gehen, wenn er rechtliche Bedenken oder eine Gefährdung des Allgemeinwohls geltend macht.

 

  1. Liegt unsere Fraktion aus Ihrer Sicht falsch, wenn wir innerhalb des Widerspruchs keine rechtlichen Bedenken Ihrerseits erkennen?
  2. In welchem konkreten Punkt des Widerspruches, wurden ihre rechtlichen Bedenken dargestellt.

 

Der Bürgermeister wird die Fragen schriftliche beantworten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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