03.07.2018 - 16 Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 03.07.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:40
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Renger
Die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD vertritt die Meinung, dass die Ergänzung (freiheitlich-demokratische Grundordnung, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit) die durch den Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses eingebracht wurde, und die Mitglieder des genannten Ausschusses dem auch zustimmten, in die Ehrenordnung eingearbeitet werden soll. Im Hauptausschuss wurde durch die Verwaltung empfohlen, die Ergänzung zu streichen, da
diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und eine Prüfung sich nicht umsetzen lässt. Daraufhin wurde diese Ergänzung im Hauptausschuss gestrichen.
Heute haben wir eine E-Mail bekommen, wo die uRAB des Landkreises dazu Stellung nimmt.
Darin heißt es, wenn es sich in der Ehrenordnung nur um Geburtstage und Ehejubiläen handeln würde, dass dann der Passus entfallen sollte. Da es in der uns vorliegenden Ehrenordnung nicht nur um Geburtstage und Ehejubiläen geht, sondern auch um Repräsentationsaufgaben, stellt die Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD den Änderungsantrag, dass im Punkt 3 die Ergänzung wieder aufgenommen werden sollte, sowie auch die Ergänzungen (rot gekennzeichnet) die von der Verwaltung eingearbeitet wurden.
Der Punkt 3 lautet dann neu wie folgt:
„Die im Rahmen dieser Verordnung vorzunehmenden Ehrungen werden nur bei Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen ausgesprochen und wahrgenommen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit nicht entgegen gewirkt haben. Sie müssen des Weiteren in der Stadt Altentreptow wohnhaft bzw. hier ihren Geschäftssitz haben.“
Das wäre zusammengefasst was der Kultur- und Sozialausschuss empfohlen hat und die Ergänzungen der Verwaltung.
Frau Keitsch begrüßt im Namen der CDU-Fraktion, dass durch die Verwaltung die Ergänzungen eingearbeitet wurden (natürliche und juristische Personen).
Frau Keitsch stellt den Antrag, dass getrennte Abstimmungen erfolgen.
Einmal, das was die Verwaltung eingearbeitet hat und einmal das was die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD als Antrag eingebracht hat.
Herr Bengelsdorf verliest den weitergehenden Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD, der wie folgt lautet:
„Die im Rahmen dieser Verordnung vorzunehmenden Ehrungen werden nur bei Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen ausgesprochen und wahrgenommen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit nicht entgegen gewirkt haben. Sie müssen des Weiteren in der Stadt Altentreptow wohnhaft bzw. hier ihren Geschäftssitz haben.“
Herr Renger verdeutlicht, dass die Empfehlungen des Sozialausschusses sowie auch die Ergänzungen der Verwaltung in ihrem Antrag eingearbeitet wurden.
Der Antrag der CDU-Fraktion, dass getrennt abgestimmt wird, ist jetzt schwierig umzusetzen.
Herr Rienitz stellt den Antrag, dass die Vorlage von der Tagesordnung genommen wird und in der nächsten Stadtvertretersitzung neu behandelt wird.
Herr Quast
Herr Krepelin, als Vorsitzender des Kultur- und Sozialausschusses, sollte seine Meinung in der Sitzung der Stadtvertretung darlegen. So wie auch Herr Meißner zu Vorlagen fachliche Auskunft gegeben hat.
Herr Bengelsdorf macht auf den Unterschied aufmerksam, dass zur Stadtvertretersitzung
Fachkompetenz zu erarbeiteten Vorlagen geladen werden kann mit Rederecht.
Herr Krepelin ist Ausschussvorsitzender, aber kein Stadtvertreter. Somit besteht kein Rederecht. Herr Bengelsdorf bittet die Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD, wenn noch Redebedarf besteht, die Argumentation dann von einem Stadtvertreter vorgenommen wird.
Abstimmung zum Antrag von Herrn Rienitz, dass die Vorlage 01/BV/829/2018 von der Tagesordnung genommen wird und in der nächsten Stadtvertretersitzung neu behandelt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 |
davon anwesend: | 17 |
Stimmberechtigt: | 17 |
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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