19.12.2017 - 13 Hebesatzsatzung 2018 der Stadt Altentreptow

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Wortprotokoll

Frau Knebler und Frau Furth erläutern die Vorlage und weisen darauf hin, dass die Stadt unter den landesdurchschnittlichen Hebesätzen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer liegt.

Herr Renger teilt den Standpunkt der Wählergemeinschaft mit und weist darauf hin, dass die Wählergemeinschaft gegen eine Steuererhöhung ist, da die letzten Haushaltsjahre ohne große Fehlbeträge abgeschlossen wurden.

Herr Schröder fragt, wenn die Hebesätze nicht an den Landesdurchschnitt von MV angepasst werden, welche finanziellen Auswirkungen hat das für die Stadt?

Frau Furth antwortet: Die Berechnung der Umlagegrundlagen erfolgt auf der Grundlage des ermittelten Landesdurchschnittes der Hebesätze. Liegen die Hebesätze der Stadt unterhalb des Landesdurschnittes, zahlt die Stadt Umlagen auf Erträge, die sie tatsächlich nicht erzielt, d. h. sie wird mit einer erhöhten Umlage belastet. Liegen die Hebesätze über dem Landesdurchschnitt, verbleibt Differenz diese Erträge direkt bei der Stadt.

Gegenwärtig fließen in die Berechnung der Umlage 61.200 € mehr an Erträgen, obwohl diese tatsächlich nicht erzielt werden. 

Das neue Finanzausgleichsgesetz MV ist noch nicht durch den Landtag bestätigt. Die Zuweisungen beruhen auf eine vorläufige Berechnung.

Die Kreisumlage wurde um 2 Prozentpunkte gesenkt und die Stadt erhält in diesem Jahr wieder Schlüsselzuweisungen.

Herr Kraft legt den Standpunkt der CDU Fraktion dar, die ebenfalls gegen eine Steuererhöhung ist.

Herr Schröder ist der Meinung, dass eine Steuererhöhung einer Förderung des ländlichen Raumes entgegensteht.

 

Ja-Stimmen-

Nein-Stimmen5

Enthaltungen-

 

Der Finanzausschuss empfiehlt keine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15358&selfaction=print