10.10.2017 - 13 Vorstandswahl 2017- WBV "Untere Tollense / Mitt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 10.10.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefan Mann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Quast erklärt sich für befangen und rückt vom Tisch zurück.
Herr Bengelsdorf informiert noch einmal, dass Herr Rienitz unter TOP 2 mitgeteilt hat, dass er für dieses Amt nicht zur Verfügung steht. Herr Rienitz kann dann an der Abstimmung mit teilnehmen und ist nicht befangen.
Herr Clasen
Wir haben von der Stadt einen Bevollmächtigten mit Stimmrecht in der Verbandsversammlung benannt, so dass kein weiterer Vertreter der Stadt stimmberechtigt ist. Warum müssen wir als Stadt eine Entscheidung für einen Bürger aus Grapzow treffen? Das muss die Gemeinde Grapzow tun.
Beim Wasser- und Bodenverband ist es zurzeit sehr anrüchig, dass ein Stadtvertreter, der den Bevollmächtigten indirekt vertritt, als Verbandsmitglied, die Wahlunterlagen nicht bekanntgeben kann, weil sie angeblich geheim sind.
Herr Clasen stellt den Antrag, die Vorlage zurückzustellen.
Herr Rienitz widerspricht Herrn Clasen. Herr Rienitz ist nicht der Bevollmächtigte der Stadt, die Vertretung wird durch das Bauamt der Verwaltung oder durch den Bürgermeister persönlich oder eine von ihm beauftragte Person wahrgenommen. Herr Rienitz macht klar, dass er Vorstandsmitglied ist, aber kein Recht hat, die Stadt mit Stimmrecht zu vertreten.
Herr Rienitz verbietet sich diese Unterstellung, die Herr Clasen geäußert hat.
Herr Clasen
Weist die Unterstellung zurück. Es ist lediglich mitgeteilt worden, dass die Stadt einen Bevollmächtigten hat und der hat Stimmrecht. Und ein Vorstandmitglied hat in der Verbandversammlung kein Stimmrecht.
Herr Bengelsdorf ruft zur Ordnung und zur Unterlassung der Zwiegespräche auf.
Herr Bengelsdorf
Es handelt sich hier offensichtlich um ein Missverständnis und stellt klar, dass die Vorstandmitglieder durchaus Stimmrecht haben, aber nicht das Stimmrecht für die Stadt Altentreptow. Das wird durch den Bürgermeister bzw. eine von ihm beauftragte Person ausgeübt.
Dennoch, warum müssen wir als Stadt Vorstandmitglieder, die für die Stadt nicht stimmberechtigt sind, vorschlagen bzw. benennen?
Herr Kraft
Die CDU Fraktion ist erstaunt über die Diskussionen. Gab es denn Gründe zur Beanstandung
mit der Arbeit der beiden Herren?
Frau Knebler hat auch im Hauptausschuss schon erläutert, dass es im Kommunalrecht geregelt ist, dass wir als Stadt ein Vorschlagsrecht haben.
Frau Knebler macht deutlich, dass die Stadt keine Vorstandmitglieder wählen soll und verliest
dazu den § 22 Abs. 12 der KV M-V. Die Stadt Altentreptow hat ein Vorschlagsrecht, das ausgeübt werden soll.
* 20:00 Uhr Herr Friese muss aus betrieblichen Gründen die Sitzung verlassen.
Frau Keitsch
Wenn Herr Rienitz nicht zur Verfügung steht, und nur Herr Beerbaum zur Abstimmung steht, gibt es eine Mindestzahl die vorgeschlagen werden sollen?
Frau Ellgoth
Das Schreiben, was als Anlage der Vorlage angefügt ist, ist an die Stadt, wie an jede andere Mitgliedsgemeinde gegangen. Und das geschieht auf der Grundlage der Satzung des
Wasser- und Bodenverbandes. Wir werden aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten.
Die Landwirte sind diejenigen, die die Fachkompetenz haben. Und was über Jahre funktioniert hat, sollte so bleiben. Deshalb wurden die Herren im Beschlussvorschlag aufgeführt.
Damit ist Ihnen Ihr Vorschlagsrecht nicht genommen. Der Beschlussvorschlag kann natürlich geändert werden.
Frau Ellgoth persönlich, bittet Herrn Rienitz, sich noch einmal zur Verfügung zu stellen.
Herr Mann ist Verwaltungsmitarbeiter und hat damit nichts zu tun.
Herr Rienitz
Ich stehe nicht mehr zur Verfügung.
Herr Bengelsdorf fragt die Stadtvertreter, ob es einen weiteren Vorschlag gibt.
Die Vorlage wird in geänderter Form zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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